Allgemeine Bedingungen und Konditionen
The Essentials B.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Januar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen herausgegeben von The Essentials B.V. Veröffentlicht von The Essentials B.V. Rietveldenweg 40, 5222 AR, 's-Hertogenbosch.
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Offerten, wie auch immer genannt, die von The Essentials B.V. oder einem der nachstehend genannten Handelsnamen abgegeben werden, für alle von The Essentials B.V. abgeschlossenen Verträge und für alle sich daraus ergebenden Verträge, sofern The Essentials B.V. Lieferant oder Käufer/Auftragnehmer ist.
1.2. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Käufer" die Rede ist, ist damit jede natürliche oder juristische Person gemeint, die mit uns aufgrund eines mit uns geschlossenen Kauf- oder sonstigen Vertrages in einem Vertragsverhältnis steht, sowie jede natürliche oder juristische Person, die mit uns einen Kauf- oder sonstigen Vertrag abschließen möchte. Unter "Käufer" ist insbesondere auch die Person zu verstehen, in deren Auftrag und für deren Rechnung Sachen geliefert, repariert und/oder gewartet werden.
1.3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur und ausschließlich abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Wenn der Käufer ebenfalls auf seine allgemeinen Bedingungen verweist, gelten die Bedingungen des Käufers nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit wir der Geltung der Bedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben und soweit die Bedingungen des Käufers den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Sollten also die Bedingungen des Käufers unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, so gelten ausschließlich die Bestimmungen unserer Bedingungen. Anderslautende Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Käufers berühren das Vorangegangene nicht.
1.5. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "(Lieferung von) Waren" die Rede ist, schließt dies auch die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen jeglicher Art im Zusammenhang mit Waren ein.
Artikel 2:Angebote
2.1. Alle unsere Angebote sind als Aufforderung an den potentiellen Käufer zu betrachten, ein Angebot abzugeben. Sie binden uns daher in keiner Weise, es sei denn, das Angebot selbst sieht ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich das Gegenteil vor.
Die uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (sog. Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
Wenn keine Frist angegeben ist, sind unsere Angebote 6 Wochen ab dem Datum des Angebots gültig. Eine schriftliche Bestätigung per E-Mail ist verbindlich.
2.2. Zu unseren Angeboten gehören die Entwürfe, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie alle Anlagen und Unterlagen, die zu unseren Angeboten gehören. All dies bleibt unser Eigentum, muss auf unsere Aufforderung hin an uns zurückgegeben werden und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe von 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) pro Verstoß. Wir behalten uns auch alle bestehenden geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor.
Bei Aufträgen zur Herstellung von Waren auf der Grundlage von Daten, Zeichnungen usw., die uns vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, stellt der Käufer uns vollständig von etwaigen Verletzungen der Rechte Dritter frei.
2.3. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben oder Steuern. Die Preise verstehen sich ferner ausschließlich Reise-, Unterbringungs-, Verpackungs-, Lager- und Transportkosten sowie Be- und Entladung und Mitwirkung bei den Zollformalitäten.
2.4 Der Inhalt von Prospekten, Drucksachen, Preislisten usw. ist für uns nicht verbindlich, es sei denn, es wird im Vertrag ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen.
Artikel 3: Vertraulichkeit
3.1. Alle von The Essentials B.V. oder im Namen von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen zur Verfügung gestellten Informationen (wie z.B. Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how), gleich welcher Art und in welcher Form, sind vertraulich und dürfen vom Auftraggeber/Käufer nicht für andere Zwecke als für die Erfüllung des Vertrages verwendet werden.
3.2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen dürfen vom Kunden nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.
3.3. Verstößt der Kunde gegen eine der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Verpflichtungen, so schuldet er für jeden Verstoß eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 25.000 €. Diese Strafe kann zusätzlich zum gesetzlichen Schadenersatz gefordert werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen auf erstes Anfordern innerhalb einer vom Auftragnehmer nach dessen Ermessen gesetzten Frist zurückzugeben oder zu vernichten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € pro Tag. Diese Strafe kann zusätzlich zum gesetzlichen Schadenersatz geltend gemacht werden.
Artikel 4: Beratung und Auskunftserteilung
4.1. Der Auftraggeber/Besteller kann aus den von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen erteilten Ratschlägen und Informationen, die sich nicht direkt auf den Auftrag beziehen, keine Rechte ableiten.
4.2. Wenn der Auftraggeber/Käufer dem Auftragnehmer (The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen) Informationen zur Verfügung stellt, kann der Auftragnehmer bei der Ausführung des Vertrages von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.
4.3. Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung von Ratschlägen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Materialien, Marken, Mustern, Modellen und dergleichen, die vom oder im Namen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die der Auftragnehmer erleidet, einschließlich aller Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Wie auch in Artikel 2 Absatz 2 erwähnt.
Artikel 4 Zustandekommen des Vertrages
4.1 Verträge kommen auf elektronischem Wege (per Internet; per E-Mail) zustande, wenn The Essentials B.V. oder einer ihrer Kunden einen auf elektronischem Wege (per E-Mail) erteilten Auftrag annimmt (bestätigt) oder eine Auftragsbestätigung vom Käufer/Auftraggeber anfordert und erhält.
4.2 Verträge kommen im Übrigen erst dann zustande, wenn wir einen uns erteilten Auftrag schriftlich annehmen. Ein Vertrag gilt als zu dem Zeitpunkt geschlossen, an dem wir unsere Auftragsbestätigung versenden. Das Datum der Annahme/Bestätigung des Auftrags ist das Datum, an dem wir die Auftragsbestätigung verschicken.
4.3 Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von anderen Personen, die als Vertreter handeln, getroffen und/oder abgegeben werden, binden uns nur, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen von unseren vertretungsberechtigten Geschäftsführern schriftlich bestätigt wurden.
4.5 Alle Angebote, Rechnungen oder ähnliche Ausdrücke, die von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen genannt werden, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, als ob sie darin wörtlich enthalten wären.
Artikel 5: Lieferfrist / Ausführungsfrist
5.1. Eine angegebene Lieferfrist oder Ausführungsfrist ist indikativ.
5.2. Die Lieferzeit bzw. der Ausführungszeitraum beginnt erst, wenn über alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten Übereinstimmung erzielt worden ist, alle Informationen, einschließlich endgültiger und genehmigter Zeichnungen und dergleichen, im Besitz des Lieferanten sind und die übrigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.
5.3. 5.3. Im Falle von: a. Umständen, die dem Auftragnehmer bei der Festlegung der Lieferfrist bzw. des Arbeitszeitraumes nicht bekannt waren, wird die Lieferfrist bzw. der Arbeitszeitraum um die Zeit verlängert, die der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Planung des Auftragnehmers benötigt, um den Auftrag unter diesen Umständen auszuführen; b. Wenn der Auftragnehmer zusätzliche Arbeiten ausführt, wird die Lieferfrist bzw. der Arbeitszeitraum um die Zeit verlängert, die der Auftragnehmer unter Einhaltung der Arbeitsplanung des Auftragnehmers benötigt, um die dafür erforderlichen Materialien und Teile zu liefern (oder liefern zu lassen) und die zusätzlichen Arbeiten auszuführen; c. wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aussetzt, wird die Lieferfrist bzw. der Arbeitszeitraum um die Zeit verlängert, die der Auftragnehmer unter Einhaltung der Arbeitsplanung des Auftragnehmers benötigt, um den Auftrag nach Wegfall des Aussetzungsgrundes auszuführen. Vorbehaltlich eines gegenteiligen Beweises seitens des Auftraggebers wird davon ausgegangen, dass die Dauer der Verlängerung der Lieferfrist oder der Arbeitsfrist notwendig und die Folge einer Situation im Sinne von a bis c ist.
5.4. Der Auftraggeber/Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kosten oder Schäden zu bezahlen, die dem Auftragnehmer infolge einer Verzögerung der Lieferfrist oder der Ausführungsfrist im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels entstehen.
5.5. Eine Überschreitung der Liefer- oder Ausführungsfrist gibt dem Auftraggeber in keinem Fall das Recht auf Schadenersatz oder Auflösung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter infolge der Überschreitung der Liefer- oder Ausführungsfrist frei.
Artikel 6: Lieferung und Risikoübergang
6.1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Transport übernimmt. Die Risiken von u.a. Lagerung, Verladung, Transport und Entladung gehen in diesem Fall ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann sich gegen diese Risiken versichern.
Artikel 7: Preisänderungen
Der Auftragnehmer (The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen) kann jede Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren, die nach dem Abschluss des Vertrages eingetreten ist, an den Auftraggeber/Kunden weitergeben. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, die Preiserhöhung auf die erste Aufforderung des Auftragnehmers hin zu bezahlen.
Artikel 8: Höhere Gewalt
8.1. Ein Versäumnis bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen kann The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen nicht angelastet werden, wenn dieses Versäumnis auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
8.2. Unter höherer Gewalt ist der Umstand zu verstehen, daß von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen beauftragte Dritte, wie z.B. Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure oder andere Parteien, von denen der Auftraggeber abhängig ist, ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krankheiten, Terrorismus, Cyberkriminalität, Störung der digitalen Infrastruktur, Feuer, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Straßensperren, Streiks oder Arbeitsniederlegungen und Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen.
8.3. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt vorübergehend an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden/Käufer gehindert ist. Nach Wegfall der höheren Gewalt wird The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ihre Verpflichtungen erfüllen, sobald es ihr Zeitplan erlaubt.
8.4. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt und die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder wird oder die vorübergehende Situation höherer Gewalt länger als sechs Monate gedauert hat, ist The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Auftraggeber/Käufer ist in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, jedoch nur für den Teil der Verpflichtungen, der vom Auftragnehmer noch nicht erfüllt wurde.
8.5. Die Parteien haben keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, den sie infolge von höherer Gewalt, Aussetzung oder Auflösung im Sinne dieses Artikels erlitten haben oder erleiden werden.
Artikel 9: Haftung
9.1. Im Falle einer zurechenbaren Vertragsverletzung ist The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen weiterhin verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wobei Artikel 14 zu beachten ist.
9.2. Die Verpflichtung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen zum Ersatz von Schäden, auf welcher Grundlage auch immer, ist auf die Schäden beschränkt, für die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen aufgrund einer von ihr oder in ihrem Namen abgeschlossenen Versicherungspolice versichert ist. Der Umfang dieser Verpflichtung übersteigt jedoch in keinem Fall den Betrag, der im Rahmen dieser Versicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.
9.3. Wenn sich The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen aus irgendeinem Grund nicht auf Absatz 2 dieses Artikels berufen kann, beschränkt sich die Verpflichtung zum Schadensersatz auf maximal 15% der gesamten Vertragssumme (ohne Mehrwertsteuer). Wenn der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen besteht, beschränkt sich diese Verpflichtung auf höchstens 15 % (ohne MwSt.) des Auftragspreises der betreffenden Teil- oder Teillieferung. Bei Dauerleistungsverträgen beschränkt sich die Verpflichtung zum Schadensersatz auf höchstens 15 % (ohne MwSt.) des Auftragspreises, der in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis fällig war.
9.4. Nicht ersatzfähig sind: a. Folgeschäden. Unter Folgeschäden werden unter anderem Rückrufkosten, Stagnationsschäden, Produktionsausfälle, Gewinneinbußen, Bußgelder, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten verstanden;
9.5. Der Auftraggeber/Käufer stellt The Essentials B.V. oder einen ihrer Handelsnamen von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Fehler in einem von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen an einen Dritten gelieferten Produkt zurückzuführen sind und zu denen die von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen gelieferten Produkte oder Materialien gehören. Der Kunde hat alle Schäden zu ersetzen, die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen in diesem Zusammenhang erleidet, einschließlich der (vollen) Kosten der Verteidigung.
Artikel 10: Garantie und andere Ansprüche
10.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, garantiert The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistung bzw. der bereits gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Lieferung.
10.2. Wenn die Parteien andere Garantiebedingungen vereinbart haben, gelten die Bestimmungen dieses Artikels in vollem Umfang, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu diesen anderen Garantiebedingungen.
10.3. Wenn die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde oder gelieferte Produkte mangelhaft sind, wird The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen innerhalb einer angemessenen Frist wählen, ob sie die Leistung noch ordnungsgemäß erbringt, neue Produkte liefert oder dem Auftraggeber/Kunden einen verhältnismäßigen Teil des Auftragspreises gutschreibt.
10.4. Entscheidet sich The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen dafür, die Leistung dennoch ordnungsgemäß auszuführen, so bestimmt The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen die Art und Weise und den Zeitpunkt der Ausführung. Der Auftraggeber/Käufer wird The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen in jedem Fall die Möglichkeit dazu geben.
10.5. Die folgenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers/Käufers: a. alle Transport- oder Versandkosten; b. Kosten für Demontage und Montage; c. Reise- und Unterbringungskosten sowie Reisezeit.
10.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ist nicht verpflichtet, die Garantie auszuführen, bevor der Kunde/Käufer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
10.7. a. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die die Folge sind von:
- normalem Verschleiß; - unsachgemäßem Gebrauch; - nicht oder falsch durchgeführter Wartung; - Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Kunden, den Käufer oder durch Dritte; - Mängeln an oder Untauglichkeit von Sachen, die vom Kunden stammen oder von ihm vorgeschrieben wurden; - Mängeln an oder Untauglichkeit von Materialien oder Werkzeugen, die vom Kunden verwendet wurden.
- Keine Garantie wird übernommen für - gelieferte Sachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren; - die Überprüfung und Reparatur von Sachen, die dem Kunden gehören; - Teile, für die eine Herstellergarantie gewährt wurde.
10.8. Die Bestimmungen der Absätze 3 bis 7 dieses Artikels gelten sinngemäß für alle Ansprüche des Auftraggebers/Kunden, die auf Nichterfüllung, Nichtübereinstimmung oder einer anderen Grundlage beruhen.
Artikel 11: Verpflichtung zur Reklamation
11.1. Der Auftraggeber/Käufer kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich bei The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen reklamiert hat.
11.2. Der Auftraggeber/Käufer muss seine Reklamation innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich bei The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen eingereicht haben, bei Strafe des Verfalls aller Rechte. Wenn die Zahlungsfrist länger als dreißig Tage ist, muss der Auftraggeber/Käufer spätestens dreißig Tage nach Rechnungsdatum schriftlich reklamiert haben.
Artikel 12: Nicht abgeholte Waren
12.1. Der Auftraggeber/Abnehmer ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche(n) Sache(n) nach Ablauf der Liefer- oder Ausführungsfrist am vereinbarten Ort tatsächlich abzunehmen.
12.2. Der Auftraggeber/Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten unentgeltlich jede Hilfe zu leisten, damit dieser liefern kann.
12.3. Nicht abgeholte Sachen werden auf Kosten und Risiko des Abnehmers/Auftraggebers gelagert.
12.4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Absatz 1 oder 2 dieses Artikels schuldet der Kunde/Besteller nach Inverzugsetzung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250 pro Tag für jeden Verstoß, höchstens jedoch € 25.000. Diese Strafe kann zusätzlich zu den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
Artikel 13: Zahlung
13.1. Die Zahlung hat auf ein von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen zu benennendes Konto zu erfolgen.
13.2. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
13.3. Kommt der Auftraggeber/Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist er anstelle der Zahlung des vereinbarten Geldbetrages verpflichtet, einer Aufforderung von The Essentials B.V. oder eines ihrer Handelsnamen zur Überweisung nachzukommen.
13.4. Ungeachtet dessen, ob The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, ist alles, was der Auftraggeber/Kunde aufgrund des Vertrages schuldet oder schulden wird, sofort fällig, wenn: a. eine Zahlungsfrist überschritten wurde; b. der Auftraggeber/Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 16 nicht nachkommt; c. Konkurs oder Zahlungsaufschub des Kunden/Abnehmers beantragt wurde; d. Güter oder Forderungen des Kunden/Abnehmers gepfändet werden; e. der Kunde/Abnehmer (Unternehmen) aufgelöst oder liquidiert wird; f. der Kunde/Abnehmer (natürliche Person) die Zulassung zur gesetzlichen Umschuldung beantragt, unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.
13.5. Im Falle eines Zahlungsverzuges schuldet der Kunde/Kunde der The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen Zinsen auf diesen Geldbetrag ab dem Tag, der auf den Tag folgt, der als letzter Tag für die Zahlung vereinbart wurde, bis einschließlich des Tages, an dem der Kunde/Kunde den Geldbetrag bezahlt hat. Haben sich die Parteien nicht auf einen letzten Zahlungstag geeinigt, werden ab 30 Tagen nach Fälligkeit Zinsen fällig. Der Zinssatz beträgt 12% p.a., entspricht jedoch dem gesetzlichen Zinssatz, wenn dieser höher ist. Bei der Berechnung der Zinsen gilt ein Teil eines Monats als voller Monat. Am Ende eines jeden Jahres wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für das betreffende Jahr fälligen Zinsen erhöht.
13.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ist berechtigt, ihre Schulden gegenüber dem Kunden/Käufer mit Forderungen von mit The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden/Käufer zu verrechnen. Verbundene Unternehmen sind definiert als: alle Unternehmen, die zur gleichen Gruppe gehören, im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und eine Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
13.7. Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Auftraggeber/Käufer The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen alle außergerichtlichen Kosten mit einem Mindestbetrag von € 75. Diese Kosten werden auf der Grundlage der folgenden Tabelle berechnet (Hauptsumme inkl. Zinsen):
über die ersten € 3.000,00 | 15% |
über den Betrag bis zu € 6.000,- | 10% |
über den Betrag bis zu € 15.000,- | 8% |
über den Betrag von bis zu € 60.000,- | 5% |
auf den Betrag von mehr als € 60.000,- | 3% |
Die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten werden fällig, wenn sie höher sind als aus der obigen Berechnung hervorgeht.
13.8. Wird The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen in einem Gerichtsverfahren ganz oder größtenteils Recht gegeben, gehen alle im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden/Käufers.
Artikel 14: Sicherheiten
14.1. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftraggeber/Käufer verpflichtet, auf erste Aufforderung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen nach eigenem Ermessen eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Kommt der Auftraggeber/Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach, befindet er sich sofort in Verzug. In diesem Fall ist The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen berechtigt, den Vertrag aufzulösen und den Verlust vom Auftraggeber/Käufer zurückzufordern.
14.2. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen bleibt Eigentümer der gelieferten Waren, solange der Auftraggeber/Kunde: a. seine Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag mit The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen nicht erfüllt hat; b. Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der vorgenannten Verträge ergeben, wie z.B. Schadenersatz, Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
14.3 Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Auftraggeber/Kunde sie nicht außerhalb seines normalen Geschäftsbetriebs belasten oder veräußern. Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung.
14.4. Nachdem The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen den Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, ist sie berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, bei der Rücknahme zu kooperieren.
14.5. Wenn der Auftraggeber/Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, nachdem ihm die Waren von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen vertragsgemäß geliefert worden sind, lebt der Eigentumsvorbehalt in bezug auf diese Waren wieder auf, wenn der Auftraggeber/Kunde seine Verpflichtungen aus einem später abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
14.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an allen Waren, die sie vom Auftraggeber/Kunden aus welchem Grund auch immer in ihrem Besitz hat oder haben wird, sowie an allen Forderungen, die sie gegenüber dem Auftraggeber/Kunden hat oder haben könnte.
Artikel 15: Geistige Eigentumsrechte
15.1. Die Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen gilt als Schöpfer, Designer bzw. Erfinder der im Rahmen des Vertrages geschaffenen Werke, Produkte, Modelle oder Erfindungen. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen hat daher das ausschließliche Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Design anzumelden.
15.2. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen überträgt im Rahmen der Erfüllung des Vertrages keine geistigen Eigentumsrechte an den Auftraggeber/Kunden.
15.3. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber/Kunden durch die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter entstehen. Der Auftraggeber/Käufer stellt The Essentials B.V. oder einen ihrer Handelsnamen von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte frei.
Artikel 16: Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Klient/Käufer kann Rechte oder Verpflichtungen, die sich aus einem Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem/den zugrundeliegenden Vertrag/Verträgen ergeben, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen übertragen oder verpfänden. Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung.
Artikel 17: Beendigung oder Kündigung des Vertrages
17.1. Der Kunde/Besteller ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren, es sei denn, The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen stimmt dem zu. Bei Zustimmung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen schuldet der Klient/Käufer The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen eine sofort fällige Entschädigung in Höhe des vereinbarten Preises, abzüglich der Ersparnisse, die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen durch die Kündigung erlangt. Die Entschädigung beträgt mindestens 20% des vereinbarten Preises.
17.2. Wenn der Preis von den tatsächlichen Kosten abhängig gemacht wird, die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen zu tragen hat (cost-plus basis), wird die Entschädigung im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels auf die Summe der Kosten, Arbeitsstunden und des Gewinns geschätzt, die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen während des gesamten Auftrags/Verkaufs voraussichtlich hätte tragen müssen.
Artikel 18: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
18.1. Es gilt niederländisches Recht.
18.2. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (C.I.S.G.) findet keine Anwendung, ebenso wenig wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist.
18.3. Das niederländische Zivilgericht, das für den Ort der Niederlassung des Auftragnehmers zuständig ist, ist für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig. Der Auftragnehmer kann von dieser Zuständigkeitsregel abweichen und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln anwenden.
Artikel 19: Meldung von Reklamationen
19.1 Der Käufer ist verpflichtet, Reklamationen, Produktionsfehler oder andere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die von The Essentials B.V. importierten Produkte per E-Mail oder Telefonkontakt zu melden. Dies kann an info@the-essentials.eu oder an klantenservice@swimessentials.nl gesendet werden. Darüber hinaus können Sie 073-7113710 anrufen.
19.2 Der Käufer muss besonders vorsichtig mit der sogenannten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) umgehen. Übliche PSA sind: Schwimmgurte, Schwimmringe für Babys, Schwimmwesten und Puddle Jumpers. Darüber hinaus alle Artikel, die unter die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments fallen. Der Käufer sollte alle Beschwerden, Produktionsfehler oder andere Unregelmäßigkeiten sofort an The Essentials B.V. unter info@the-essentials.eu oder klantenservice@swimessentials.nl oder telefonisch unter 073-7113710 melden.